Nordrhein-Westfalen
Vertrag gemäß §§ 132, 132 a Abs. 4 SGB V zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe
zwischen
der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Verbände privater ambulanter Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen (VAG NW)
und
der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse
der BKK-Landesverband NORDWEST, handelnd für die Betriebskrankenkassen gemäß Anlage 8
der IKK classic zugleich handelnd als Vertreterin der BIG direkt gesund, der IKK gesund plus, der IKK - Die Innovationskasse, der IKK Südwest,
der KNAPPSCHAFT
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
sowie den Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK - Hanseatische Krankenkasse) vertreten durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
gültig ab dem 01.09.2022
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gültig ab dem 01.07.2021
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gültig vom 01.03. bis zum 31.08.2022
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.
Stand: 24. Februar 2022
gültig vom 01.09. bis zum 31.12.2022
Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.
Stand: 29. Juli 2022
gültig ab dem 01.05.2021
gültig ab dem 01.09.2022
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gültig ab dem 01.05.2021
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gültig ab dem 01.05.2021
gültig ab dem 01.05.2021
gültig ab dem 01.09.2022
gültig ab dem 01.09.2022
gültig ab dem 01.09.2022
Stand: 06.10.2022
gültig ab dem 01.09.2022
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"Wer darf was?"
gültig ab dem 01.09.2022
Anforderungen für die Leistungserbringung in den Leistungsgruppen 1 und 2 durch Altenpflegehelfer/-in, Rettungsassistent/-in, sonstig geeignete Kräfte
gültig ab dem 01.09.2022
Seit 01.08.2021 ist eine Möglichkeit geschaffen eine digitale Pflegedokumentation der Häuslichen Pflege (SGB XI), ohne vorherige Genehmigung seitens der Pflegekassen einzuführen / umzusetzen. Dies gilt entsprechend auch für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V / Krankenkassen).
Bitte beachten Sie die im beigefügten Beschluss aufgeführten Voraussetzungen für die Verwendung einer ‚vertragskonformen‘ digitalen Pflegedokumentation.