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Hinweise einzelner Krankenkassen zur Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege

Hinweise einzelner Krankenkassen zur Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege


KNAPPSCHAFT

Krankenversicherung - Verzicht auf die Einreichung der Originalverordnung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege

Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Bearbeitung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege ist es bei der KNAPPSCHAFT ab sofort ausreichend, diese ausschließlich per Telefax einzureichen. Die Faxnummer des jeweils zuständigen Fachzentrums findet sich im letzten Leistungsentscheid.

Bei der Einreichung der Verordnung per Telefax bitten wir darauf zu achten, dass diese vollständig (1. und 2. Seite einschließlich der Unterschrift der Versicherten/Betreuer) übermittelt wird. Auf Begleitschreiben bitten wir möglichst zu verzichten oder sie hinter die Verordnungsblätter zu sortieren, um eine schnellere Zuordnung zu ermöglichen.

Die Original-Verordnung ist dann nur noch auf Anforderung postalisch an folgende Adresse zu senden:

KNAPPSCHAFT, Fachzentrum Pflege, 45095 Essen

Stand: Februar 2022


 

 
 
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