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Niedersachsen

Archiv (21)

Lesefassung

Vertrag vom 01.01.2014 / Stand 01.10.2018

<Download zur Gründung möglich!>

Stand: 25. August 2016

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Stand: 25. August 2016

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Beachten Sie bitte, dass wir für einige HKP-Leistungen weiterhin keine Vergütung mit den Krankenkassen vereinbart haben und Sie daher vor dem Versorgungsbeginn mit der jeweiligen Krankenkasse eine diesbezügliche Vergütungsabsprache treffen müssen.

gültig vom 01.02.2023 bis zum 31.12.2023

Vertragsnummer 32 07 015

Beachten Sie bitte, dass wir für einige HKP-Leistungen weiterhin keine Vergütung mit den Krankenkassen vereinbart haben und Sie daher vor dem Versorgungsbeginn mit der jeweiligen Krankenkasse eine diesbezügliche Vergütungsabsprache treffen müssen.

gültig vom 01.03.2022 bis zum 31.12.2022

Bitte beachten Sie die beiden Vergütungszeiträume
- vom 01.03. bis zum 31.08.2022
- vom 01.09. bis zum 31.12.2022

Vertragsnummer 32 07 015

Abweichend von den Vertragsunterlagen gilt seit dem 01. Juli 2021 folgendes:

Zulassungsanträge und Änderungsmitteilungen ausschließlich an den im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zuständigen GKV-Verband nach dem ‚Federführungsprinzip‘ zu übermitteln. Abweichend von der federführenden Zuständigkeit im SGB XI ist die AOKN für die SVLFG im Zulassungsverfahren SGB V für somatische Krankenpflegedienste der federführende GKV-Verband.