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Niedersachsen

Archiv (32)

ab 01. September 2023

ab 01. September 2023

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<Download zur Gründung möglich!>

ab 01. September 2023

ab 01. September 2023

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gültig vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023

Vertragsnummer 32 07 015

gültig vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Vertragsnummer 32 07 015

Beitritt

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Zuständigkeiten

Abweichend von den Vertragsunterlagen gilt seit dem 01. Juli 2021 folgendes:

Zulassungsanträge und Änderungsmitteilungen ausschließlich an den im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zuständigen GKV-Verband nach dem ‚Federführungsprinzip‘ zu übermitteln. Abweichend von der federführenden Zuständigkeit im SGB XI ist die AOKN für die SVLFG im Zulassungsverfahren SGB V für somatische Krankenpflegedienste der federführende GKV-Verband.

 

 
 
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