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Niedersachsen

Archiv (22)

HKP-Rahmenvereinbarung bis 31.08.2023

Lesefassung

Vertrag vom 01.01.2014 / Stand 01.10.2018

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ab 01.01.2014

ab 01.01.2014

ab 01.01.2014

Stand: 25. August 2016

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Stand: 25. August 2016

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Beachten Sie bitte, dass wir für einige HKP-Leistungen weiterhin keine Vergütung mit den Krankenkassen vereinbart haben und Sie daher vor dem Versorgungsbeginn mit der jeweiligen Krankenkasse eine diesbezügliche Vergütungsabsprache treffen müssen.

gültig vom 01.02.2023 bis zum 31.12.2023

Vertragsnummer 32 07 015

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Abweichend von den Vertragsunterlagen gilt seit dem 01. Juli 2021 folgendes:

Zulassungsanträge und Änderungsmitteilungen ausschließlich an den im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt zuständigen GKV-Verband nach dem ‚Federführungsprinzip‘ zu übermitteln. Abweichend von der federführenden Zuständigkeit im SGB XI ist die AOKN für die SVLFG im Zulassungsverfahren SGB V für somatische Krankenpflegedienste der federführende GKV-Verband.

 

HKP-Rahmenvereinbarung ab 01.09.2023

ab 01. September 2023

Vergleich 2014 < > 2023

ab 01. September 2023

Vergleich 2014 < > 2023

ab 01. September 2023

ab 01. September 2023

ab 01. September 2023

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ab 01. September 2023

ab 01. September 2023

ab 01. September 2023

gültig vom 01.09.2023 bis zum 31.12.2023

Vertragsnummer 32 07 015

 
 
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