BERLIN - Die Verbände der Leistungserbringer auf der Bundesebene und der GKV-Spitzenverband konnten sich im April 2024 auf Finanzierungsvereinbarungen für die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur in der Pflege einigen. Die Finanzierungsvereinbarungen treten nun rückwirkend zum 01. Juli 2023 in Kraft.
Die beiden Finanzierungsvereinbarungen
sowie weitere Informationen finden Sie hier.
BERLIN - Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege veröffentlicht immer am Monatsletzten - zuletzt am 29. Februar 2024 - die Übersichten zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern.
Die Veröffentlichungen stellen wir unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.
BERLIN - Aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wurden die "Tariftreue"-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes geändert und sind nach der Genehmigung der zuständigen Ministerien in Kraft getreten:
Die Anpassungen betreffen insbesondere Pflegeeinrichtungen, die sich an einen Tarifvertrag / eine kirchliche AVR anlehnen. Wenn diese Pflegeinrichtungen Mitarbeitende, die nicht unter die Tariftreueregelungen fallen, trotzdem tarifgerecht entlohnen, darf dies nicht in den Vergütungsverhandlungen als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Allerdings erstreckt sich dann die Nachweispflicht gemäß Nachweis-Richtlinien auch auf diese Mitarbeitenden.
Die Richtlinien stehen unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.
NORDWEST - Das DBfK-Poster zu den Leistungen Pflegeversicherungen (01.01.-31.12.2024) wurde erstellt und steht ab sofort unter www.dbfk-unternehmer.de/poster zum Download zur Verfügung.
BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat heute Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI veröffentlicht - diese sind in unserem Downloadbereich verfügbar.
Beachten: Die Frist für die Anträge für die Ergänzungshilfen für die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 endet grundsätzlich am 22. März 2023.