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NORDWEST - Aufgrund der hohen Nachfrage findet unser Online-Seminar Beratung in der Pflege nach § 37 Abs. 3 und § 45 SGB XI zusätzlich am 22., 24. und 25. Juni 2021 statt. Ein weiterer Termin ist vom 09. bis zum 11. November 2021 geplant. Für Nähere Informationen klicken Sie bitte auf den jeweiligen Termin.
Weitere Informationen zu den Rahmenverträgen gemäß § 45 SGB XI (Pflegekurse / individuelle Schulungen / Überleitungspflege) des DBfK mit verschiedenen Pflegekassen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/45.

NORDWEST - Gemeinsam mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben möchten wir die Mitgliedseinrichtungen des DBfK Nordwest oder des DBfK Südost im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung über den Bundesfreiwilligendienst (BFD) informieren. Die kostenfreie Zoom-Videokonferenz findet am Dienstag, 15. Juni 2021, von 13:00 bis 15:00 Uhr statt. 
Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im im Bereich Termine + Veranstaltungen.
 

ESSEN - Der neue Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a SGB V zur häuslichen Krankenpflege (HKP) ist ab sofort hier im Downloadbereich abrufbar. Der Rahmenvertrag verbindet alle gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen (einschließlich der Betriebskrankenkassen) und alle privaten Leistungserbringer-Verbände der Vertragsarbeitsgemeinschaft (VAG NW) miteinander.
Für alle den HKP-Rahmenverträgen beigetretenen nordrhein-westfälischen Pflegedienste im DBfK Nordwest ändert sich mit dem neuen Rahmenvertrag zunächst nichts. Ein erneutes Beitrittsverfahren ist nicht notwendig. Auch die für die Abrechnung notwendigen Vertragsnummern (AC/TK) der bisherigen DBfK-Vergütungsvereinbarungen ändern sich nicht - eine Anpassung ist erst zum Jahreswechsel geplant. Der neue Rahmenvertrag ist zum 01. Mai 2021 in Kraft getreten. 

BERLIN - Die aktuelle Veranstaltungsübersicht des DBfK für den Monat Mai 2021 steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt Termine + Veranstaltungen oder auf den Bildungsseiten von www.dbfk.de.

BERLIN - Das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf (GAP)“ des Pflegebevollmächtigten zielt insbesondere auf kleine und mittelständische Pflegeeinrichtungen, die ihre Arbeitsbedingungen verbessern wollen. Das Projekt gibt hier ganz praktische Hilfestellungen. Jede teilnehmende Einrichtung erhält zunächst eine individuelle, professionelle Bedarfsanalyse, die Veränderungspotenziale aufzeigt. Anschließend erarbeiten erfahrene Coaches konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zusammen mit der Leitung und den Mitarbeitern und unterstützen die Einrichtungen vor Ort bei deren Umsetzung. Ausführliche Informationen zum Projekt und zur Projektteilnahme finden Sie auf der Projekthomepage www.gap-pflege.de. Weiterführende Hinweise zum vorangegangenen Pilotprojekt finden Sie auf der Homepage des Pflegebevollmächtigten.

 

BERLIN - Die aktuelle Veranstaltungsübersicht des DBfK für den Monat April 2021 steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt Termine + Veranstaltungen oder auf den Bildungsseiten von www.dbfk.de.

BAD SCHWARTAU - Der DBfK Nordwest hat mit den Pflegekassen in Schleswig-Holstein neue Vergütungssätze für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege (SGB V) ab dem 01. März 2021 vereinbart. DBfK-Mitgliedseinrichtungen wurden hierüber bereits per E-Mail informiert. Die vorläufige Vergütungsvereinbarung finden Sie im geschützten Downloadbereich.

BERLIN - Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflegeunternehmer hat heute auf der Themenseite Unternehmensnachfolge - www.dbfk-unternehmer.de/unternehmensnachfolge - interessante Informationen rund um die Unternehmensnachfolge und die Betriebsübergabe veröffentlicht. Für DBfK-Mitgliedseinrichtungen werden hier sieben Fragen rund um den Themenkomplex Unternehmensnachfolge beantwortet.

 

LÜBECK - In Lübeck haben Akteure der Gesundheitsversorgung eine Handlungsanleitung für Pflegeeinrichtungen in der Corona-Situation erarbeitet - das Lübecker Ampelsystem L.A.S.
Hintergrund: Während der Corona-Pandemie kommen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste aber auch Krankenhäuser, Rettungsdienste und Gesundheitsämter immer wieder an ihre Grenzen – und das nicht nur aufgrund der alltäglichen Anforderungen gemäß ihres Versorgungsauftrags, sondern auch dadurch, dass sie unzählige sensible Entscheidungen treffen müssen: Wie priorisiere ich? Wen sollte ich wie oft testen? In welchen Situationen ist welche Schutzausrüstung angemessen? Was hat Vorrang – der Schutz einer vulnerablen Gruppe von Infektionen oder die Vermeidung von Isolation und die Respektierung von Freiheitsrechten und Selbstbestimmung?
Das Ampelsystem sieht vor, dass ein Fachgremium anhand mehrerer Kriterien entscheidet, ob die Ampelfarbe in einer Stadt / einem Landkreis auf grün, gelb oder rot steht. Wenn es in einer Einrichtung einen lokalen Ausbruch gibt, springt dort – abweichend von der regionalen Bewertung – die Ampel auf rot. Neben der Nennung von allgemein gültigen Maßgaben während der Pandemie werden Aussagen getroffen zum Testkonzept sowie zu speziellen Fragestellungen der einzelnen Settings: stationäre Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienst. Je nach Bereich finden sich Aussagen zu spezifischen Fragestellungen, z. B. Fahrdienst, Besuchsregelungen, Regelungen zum Verlassen der Einrichtung und zum Umgang mit Lieferanten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.ethik-netzwerk.de/ampelsystem

BERLIN – Als weitere Serviceleistung für unsere Mitgliedsunternehmen bieten wir ab sofort das Vorteilsportal dbfk.mitarbeitervorteile.de für die Mitarbeitenden unserer Mitgliedseinrichtungen an. Weitere Informationen zum Vorteilsportal - mit über 400 Partnerunternehmen und bis zu 60% Ersparnis - sind im geschützten Downloadbereich unter www.dbfk-unternehmer.de/mitarbeitervorteile abrufbar.

NORDWEST - Ab sofort stehen für die Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste / Tagespflegeeinrichtungen) im DBfK Nordwest, neben der Sonderseite www.dbfk-unternehmer.de/corona, in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auch länderspezifische Sonderseiten mit allen Informationen, Sonderregelungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung:
Bayern - www.dbfk-unternehmer.de/corona/bayern < neu seit 15.04.2020
Bremen
www.dbfk-unternehmer.de/corona/bremen  < neu seit 11.04.2020
Niedersachsen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/niedersachsen 
Nordrhein-Westfalenwww.dbfk-unternehmer.de/corona/nordrhein-westfalen   
Schleswig-Holstein - www.dbfk-unternehmer.de/corona/schleswig-holstein

NORDWEST - Der DBfK stellt ab sofort auf der Internetseite www.dbfk-unternehmer.de/corona wichtige und interessante Links rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. COVID-19 (Informationen, Risikobewertungen, Risikogebiete, Hygienemaßnahmen, Kontaktdaten und Hotlines) zur Verfügung.

BERLIN - Am 15. Februar 2020 ist die durch den G-BA geänderte Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) in Kraft getreten. Durch die Änderung der Richtlinie (Einfügung des nachfolgenden § 6b) besteht nun ein Anspruch auf Hilfsmittel mit Sicherheitsmechanismus zum Schutz vor Nadelstichverletzungen - nähere Informationen zum Beschluss finden Sie auf der Internetseite des G-BA:

§ 6b Verordnung von Hilfsmitteln mit einem Sicherheitsmechanismus
(1)  Hilfsmittel, die eine dritte Person durch einen Sicherheitsmechanismus vor Nadelstichverletzungen schützen, sind aufgrund der bei diesen Verletzungen bestehenden oder stets anzunehmenden Infektionsgefahr verordnungsfähig, wenn die medizinische Notwendigkeit für die Versorgung mit dem Hilfsmittel besteht und die oder der Versicherte bei den in Absatz 2 genannten Tätigkeiten oder mit diesen vergleichbaren Tätigkeiten selbst nicht zur Anwendung des Hilfsmittels in der Lage ist und es hierfür der Tätigkeit einer dritten Person bedarf.
(2)  Tätigkeiten, bei denen eine Infektionsgefährdung Dritter durch eine Nadelstich- verletzung angenommen werden kann, sind Folgende:
- Blutentnahmen zur Gewinnung von Kapillarblut,
- subkutane Injektionen,
- subkutane Infusionen,
- perkutane Punktion eines Portsystems zur Infusion sowie
- Setzen eines subkutanen Sensors.

BERLIN - Die BAG 3 Pflegeunternehmer hat für die im DBfK organisierten ambulanten Pflegediensten ein „einfaches“ Instrument zur Berechnung des betriebsindividuellen Stundensatzes entwickelt und nun veröffentlicht. Die EXCEL-Kalkulationsdatei, eine beispielhafte Musterkalkulation sowie ein Erläuterungstext stehen für im DBfK organisierte Pflegeunternehmen unter www.dbfk-unternehmer.de/kalkulation zum Download bereit.

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