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Nordrhein-Westfalen

Stand: Juni 2015

Stand: März 2015

vom 25. Juni 2015

Stand: 08.12.2016

Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.

Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
- für 2018 beträgt 0,00526 € / Punkt
- für 2019 beträgt 0,00584 € / Punkt

Leistungskomplexe gültig ab 01.10.2018

Die Refinanzierung der Ausgleichsabgabe muss beim zuständigen Landesverband der Pflegekassen beantragt werden.

Der Refinanzierungsbetrag
- für 2012 beträgt 0,00279 € / Punkt
- für 2013 beträgt 0,00300 € / Punkt
- für 2014 beträgt 0,00369 € / Punkt
- für 2015 beträgt 0,00485 € / Punkt
- für 2016 beträgt 0,00488 € / Punkt
- für 2017 beträgt 0,00501 € / Punkt
- für 2018 beträgt 0,00526 € / Punkt
- für 2019 beträgt 0,00584 € / Punkt

Leistungskomplexe gültig ab 01.02.2019

 
 
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