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DBfK-Tool zur Tariftreue

Dieses Tool berücksichtigt neben dem betrieblichen Entgeltniveau drei AVR/Tarifverträge (AVR Caritas, TVÖD VKA BT-B und DRK-Reformtarifvertrag) in den Bundesländern Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

Ab dem 01. Februar 2023 sind die neuen Werte des durchschnittlichen regionalen Entgelts, sofern Sie sich für diese Tariftreuevariante entschieden haben, umzusetzen. Auch zu berücksichtigen sind die entsprechenden veröffentlichten Zuschläge; dies sind - soweit zutreffend - der Nachtzuschlag, der Sonntagszuschlag sowie der Feiertagszuschlag (mit Freizeitausgleich).

Bitte beachten Sie, dass ab jetzt die Rufbereitschaftsvergütungen in die Durchschnittsberechnung des regionalen Entgeltes mit einfließen. Deshalb werden bei der Auswahl des ‚aktuellen‘ bzw. des ‚zukünftigen‘ Entgeltes die Rufbereitschaftsvergütungen im Bereich ‚fixe Entgeltbestandteile‘ und nicht wie bei den Tarifanlehnungen bei den ‚Zuschlägen‘ angezeigt. Bitte erfassen Sie Rufbereitschaftsvergütungen nur dann, wenn diese gesichert regelmäßig vergütet werden und diese somit in die Durchschnittsbetrachtung einfließen sollen.

Stand: 09.Februar 2023

Achtung, diese Version berücksichtigt die aktualisierten Werte der Veröffentlichung des GKV-Spitzenverbandes vom 05. Januar 2023.

Stand: 28. April 2022

 
 
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