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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Informationen zu Entschädigungen bei
- Quarantäne,
- Tätigkeitsverbot oder
- Betreuungserfordernis 
nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes sowie das Online-Antragsverfahren finden Sie auf der Internetseite https://ifsg-online.de.