BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit FAQ - Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen erstellt und am 30. April 2020 veröffentlicht. Die korrigierte Fassung der FAQ-Übersicht mit Stand vom 04. Mai 2020 steht hier zum Download bereit.