MÜNCHEN - Um weiterhin täglich pendeln zu können, müssen Arbeitskräfte aus dem Gesundheitsbereich, ab dem kommenden Dienstag, 14.04.2020, an der deutsch/tschechischen Grenze eine Pendlerbescheinigung des deutschen Arbeitgebers sowie eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag als Nachweis zu den Gesundheitsstandards und ggf. zum Status ihres Arbeitgebers vorlegen. Dieser Nachweis wird direkt über den Arbeitgeber ausgestellt, der sich wiederum mit einer Selbsterklärung an die Deutsche Botschaft Prag wenden muss, um sich dort in eine Liste eintragen zu lassen. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber als pdf-Dokument an die Deutsche Botschaft Prag an