NORDWEST - Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Verpflichtung zur ‚Tariftreue‘ von Pflegeeinrichtungen ab dem 01. September 2022 eingeführt.
Am 28. Januar 2022 wurden mit vier Monaten Verzögerung die Richtlinien GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung der Verpflichtung Löhne auf Tarifvertragsniveau zu bezahlen, bekannt gegeben. Die Richtlinien gelten für alle stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, die bereits einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI haben oder künftig beantragen wollen. Die Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus auf Grundlage der Richtlinien wurde am 07. Februar 2022 durch den GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

Der DBfK informiert seine Mitgliedseinrichtungen regelmäßig über den jeweils aktuellen Informationsstand.

Alle Unterlagen zur Tariftreue finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien