BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat nach Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) am 29. Oktober 2020 und aufgrund der erteilten Zustimmung des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute die angepassten Kostenerstattungs-Festlegungen nach § 150 Abs. 3 SGB XI sowie das angepasste Antragsformular veröffentlicht.
Das Antragsformular wurde um die Erstattungsmonate Oktober bis Dezember 2020 ergänzt. In den Festlegungen wurden neben der Verlängerung bis zum 31.12.2020 auch Änderungen aufgrund von Maßgaben des BMG (Ziffer 4 und 5) umgesetzt. Die aktuellen Unterlagen finden Sie hier.