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News

Neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste veröffentlicht

29. August 2025
Bertram Grabert-Naß
BERLIN – Der Medizinische Dienst Bund hat die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste veröffentlicht.
Die „QPR ambulante Pflege Teil 1a“ wurden am 19. Mai 2025 erlassen, am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
 
Mit den neuen Richtlinien wird die Systematik der Qualitätsprüfungen an die bereits für stationäre Pflege und Tagespflege eingeführten Verfahren angepasst. Im Mittelpunkt steht künftig die Versorgungsqualität aus Sicht der Pflegebedürftigen. Strukturvorgaben der Einrichtungen treten in den Hintergrund.
 
Wichtige Neuerungen:
  • Fokus auf Ergebnisqualität: zentrale Qualitätsaspekte statt kleinteiliger Prüfkriterien
  • Vier Bewertungskategorien: von „keine Auffälligkeiten“ bis „Defizit mit negativen Folgen“
  • Stärkung des Fachgesprächs: Beratung und Austausch mit den Mitarbeitenden des Pflegedienstes gewinnen an Bedeutung
  • Beratungsthemen neu aufgenommen: etwa Umgang mit Überforderung pflegender Angehöriger oder Anzeichen von Gewalt und Vernachlässigung
Die Qualitätsprüfungen erfolgen durch zufällig ausgewählte Besuche bei versorgten Personen. Die Ergebnisse sollen künftig transparenter dargestellt werden.
 
Hintergrund: Die Richtlinien wurden auf Basis wissenschaftlicher Arbeiten der Hochschule Osnabrück (Prof. Dr. Büscher) und der Universität Bielefeld (Prof. Dr. Wingenfeld) entwickelt.
 

Hier geht es zur Pressemitteilung des MD Bund und hier finden Sie die neue QPR ambulant.

 
 

Neuer DBfK-Leistungsrechner Pflegeversicherung

27. August 2025
Bertram Grabert-Naß

BERLIN - Der DBfK hat einen erweiterten Leistungsrechner zur Pflegeversicherung für den Bereich der häuslichen Pflege entwickelt, der Mitgliedern und Mitgliedsunternehmen künftig online zur Verfügung steht.

Das Tool ermittelt nicht nur die Leistungsansprüche wie z. B. Pflegegeld und Pflegesachleistungen, sondern berechnet auch die Ansprüche bei Kombinationsleistungen und stellt weitere Leistungsansprüche im häuslichen Bereich dar. Das Tool berücksichtigt außerdem die Beratungspflichten nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Die Berechnungen erfolgen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Regelungen nach SGB XI.

Praktisch: Im Rechner sind die relevanten Rechtsgrundlagen direkt verlinkt, sodass Sie diese bei Bedarf sofort einsehen können.

Mit wenigen Eingaben lassen sich individuelle Leistungsansprüche übersichtlich darstellen – eine praxisnahe Unterstützung für Beratungsgespräche und Angebotskalkulation.

Zum Leistungsrechner Pflegeversicherung: www.dbfk-unternehmer.de/leistungsrechner-pflegeversicherung 

AKI- und HKP-Richtlinien jetzt in aktueller Fassung online

12. August 2025
Bertram Grabert-Naß

BERLIN – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat die Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege (AKI‑RL) und zur häuslichen Krankenpflege (HKP‑RL) aktualisiert und in den gültigen Fassungen veröffentlicht. Beide Richtlinien sind für die ambulant‑pflegerische Versorgung maßgeblich und enthalten Änderungen sowie Übergangsregelungen.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine geänderte AKI‑Richtlinie mit einer neuen Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung für beatmete oder tracheotomierte Patient:innen. Für bestimmte Bestandsfälle gilt weiterhin eine dauerhafte erleichterte Regelung.

Die HKP‑Richtlinie wurde am 15. Mai 2025 geändert; die neue Fassung trat am 5. August 2025 in Kraft.

Die aktuellen Richtlinien finden Sie immer bei uns: www.dbfk-unternehmer.de/gba 

Kooperation mit SuperNurse – 5 % Rabatt für DBfK-Mitgliedsunternehmen

10. August 2025
Bertram Grabert-Naß

BERLIN - Der DBfK kooperiert mit SuperNurse, einer digitalen Lernwelt für Pflegefachwissen und innerbetriebliches Wissensmanagement.

Pflegende lernen flexibel per App, Leitungspersonen profitieren von Berichten, Fortbildungsplänen und Erinnerungsfunktionen.

Vorteil für DBfK-Mitgliedsunternehmen: 5 % Rabatt auf alle SuperNurse-Pakete.

Weitere Informationen unter: Mitgliedervorteile für DBfK-Mitgliedsunternehmen

neue Kooperation zur Telepflege | Videodienst ZAVA Sprechstunde.Online

08. Mai 2025
Bertram Grabert-Naß

BERLIN - Der DBfK hat für seine Mitglieder eine neue Kooperation geschlossen: DBfK-Mitglieder erhalten einen exklusiven DBfK-Rabatt beim zertifizierten Videodienstanbieter ZAVA Sprechstunde.Online. Weitere Informationen zu Sprechstunde.Online und der Kooperation finden Mitgliedseinrichtungen im geschützten Downloadbereich - Mitgliedervorteile / Telepflege. 

Einsatzmöglichkeiten von Sprechstunde.Online sind insbesondere :

  • Pflegeberatungen | § 7a SGB XI
  • Beratungseinsätzen | § 37 Abs. 3 SGB XI 
  • Pflegeschulungen | § 45 SGB XI
  • Potenzialerhebung in der außerklinischen Intensivpflege | § 5 Abs. 3 der AKI-RL 
  1. Koalitionsverhandlungen: Sicherung der wirtschaftlichen Situation von Pflegeeinrichtungen
  2. Poster / Infoblatt | Leistungen Pflegeversicherung 2025
  3. Veröffentlichung regional übliches Entgelt
  4. Mitgliedervorteile | Meine PflegeApp

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