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BAD SCHWARTAU - Der DBfK Nordwest hat gemeinsam mit den Verbänden der LAGPSH und den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen neue Vergütungen für die ambulante Pflege in Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2020 verhandelt. Die SGB XI-Vergütungen berücksichtigen auch die Refinanzierung für den Ausbildungsfonds der Pflegeberufe Schleswig-Holstein. DBfK-Mitgliedsbetriebe wurden bereits über die neuen Vergütungen informiert. Die entsprechenden Unterlagen stehen Mitgliedseinrichtungen im Downloadbereich zur Verfügung: Häusliche Krankenpflege (SGB V) und Häusliche Pflege (SGB XI).

BERLIN - Die aktuelle Veranstaltungsübersicht des DBfK des Monats November 2019 steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Veranstaltungen finden Sie unter dem Menüpunkt Termine + Veranstaltungen oder auf den Bildungsseiten von www.dbfk.de.

DÜSSELDORF - Der DBfK und die Deutsche Medizinrechenzentrum GmbH haben eine neue Kooperationsvereinbarung zur DMRZ.de-Pflegesoftware geschlossen. Mitgliedseinrichtungen des DBfK erhalten die Software zu attraktiven Verbandskonditionen. Nähere Informationen finden Sie im Bereich Mitgliedervorteile des Downloadbereichs.

ESSEN - Die Landesverbände bieten ambulanten Pflegediensten in Nordrhein-Westfalen auch für die Vergütungsverhandlungen (Häusliche Pflege - SGB XI) 2020 ein vereinfachtes Nachweisverfahren an. Auch wird das Pilotprojekt zur Anerkennung von tarifähnlicher Vergütung bzw. zur Annäherung an tarifliche Vergütung fortgesetzt.
Die Angaben zu den möglichen Steigerungsraten und Laufzeiten sowie zu den einzureichenden Unterlagen sind der Arbeitshilfe (Vergütungsverhandlungen zur häuslichen Pflege (SGB XI) in Nordrhein-Westfalen) zu entnehmen.
Die Arbeitshilfe sowie die weiteren Unterlagen stehen den Mitgliedsbetrieben aus Nordrhein-Westfalen zum Download zur Verfügung.

NORDWEST - Aufgrund eines Relaunch der Homepage www.dbfk-unternehmer.de stehen aktuell keine News-Beiträge aus dem Archiv der bisherigen Homepage zur Verfügung. Interessante News-Beiträge werden hier sukzessive zur Verfügung gestellt.

BAD SCHWARTAU - Am heutigen 1. September 2019 tritt der neue Rahmenvertrag SGB XI ambulant und damit auch ein neues Leistungskomplexsystem in Kraft.
Der Rahmenvertrag wurde an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst und es ist uns gelungen, ihn im Hinblick auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff anzupassen. Das Leistungskomplex(LK)-System wurde ergänzt und in 4 Bereiche aufgeteilt. Unter P finden Sie die - Pflegeprozessbezogenen Maßnahmen - wie z. B. den Aufnahmeprozess und den Folgebesuch sowie aber auch den Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI. Die weiteren Rubriken sind K - Körperbezogene Pflegemaßnahmen, B - Pflegerische Betreuungsmaßnahmen und H - Hilfen zur Haushaltsführung. In einer neuen Matrix ist zu erkennen welche Leistungskomplexe miteinander kombiniert werden können und welche nicht. Den Mitgliedsbetrieben aus Schleswig-Holstein stehen u.a. eineHandreichung zum Leistungskomplexsystem, der Vergleich (LK alt & neu) und die Liste mit den Basispreisen der Leistungskomplexe im Downloadbereich zur Verfügung.

BERLIN / HANNOVER - Das Pflege Update 2020 steht unter dem Titel "2020 - Die Zukunft hat begonnen!" und findet an folgenden Terminen statt:

29. Januar 2020 - Berlin > Buchung + 12. Februar 2020 - Düsseldorf > Buchung 

In den letzten Jahren hat die Politik viele Änderungen auf den Weg gebracht – das Jahr 2020 ist das Jahr der Umsetzungen. In Zeiten, in denen sich die Personalsituation immer weiter verschärft, ist die Einführung von Neuerungen in den Pflegediensten und -einrichtungen nicht leicht. Der DBfK möchte Sie unterstützen und Ihnen gleich zu Anfang des Jahres einen Überblick über den aktuellen Stand zu ausgewählten Themen geben. Darüber hinaus erhalten Sie Anregungen, wie Sie die Neuerungen in der Praxis umsetzen können.

Im Update 1 erfahren Sie Aktuelles zu relevanten berufspolitischen Themen: Umsetzung Konzertierte Aktion Pflege, Tariflohn in der Pflege, Personalbemessung, Bundespflegekammer und mehr.

Die Erprobungsphase für die neuen Qualitätsprüfungen im stationären Bereich beginnt im Herbst 2019. Im Update 2 erfahren Sie, wie die Bilanz nach den ersten 100 Tagen aussieht – aus Sicht der externen Prüfinstanzen und aus Sicht der stationären Pflegeeinrichtungen.

Auch der ambulante Bereich erwartet ein neues Prüfsystem. Welche Aspekte aus dem stationären Bereich übernommen werden und wann die Pflegedienste frühestens nach dem neuen System geprüft werden erfahren Sie im Update 3.

Eine weitere umfassende Veränderung ist der Start der generalistischen Pflegeausbildung. Lange wurde daran gearbeitet, viel und kontrovers wurde die Ausbildungsreform diskutiert. Jetzt geht es los! Was für Potential in dem neuen System steckt aber auch welche Befürchtungen mit der neuen Ausbildung verbunden werden, erfahren Sie im Update 4.

Ein Tag voll mit Informationen und anregenden Diskussionen erwartet Sie. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Download des Veranstaltungsflyers

BERLIN - Die durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz initiierten Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 7 SGB XI zur Förderung von Maflnahmen ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf und nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen wurden veröffentlicht und sind in Kraft getreten.
Die finalen Richtlinientexte sowie die entsprechenden Antragsformulare stehen im Downloadbereich unserer Unternehmerhomepage zur Verfügung.

BOCHUM - Die Pflegeunternehmerinnen und Pflegeunternehmer im DBfK Nordwest waren beim gestrigen Junge Pflege Kongress - mit über 2.700 TeilnehmerInnen - in Bochum zum zweiten Mal mit einer eigenen Stellenbörse vertreten.
Die dort ausgestellten Stellenausschreibungen sind auch hier auf der Homepage unter www.dbfk-unternehmer.de/stellen zu finden.

BERLIN - Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflegeunternehmer/innen im DBfK beschäftigte sich ausführlich mit der Thematik, in welcher Art und Weise Pflegehandlungen von Pflegefachpersonen an fachfremde Personen unter Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung übertragen werden können. Entstanden ist eine Handlungsempfehlung, die sich an Pflegeunternehmer/innen und insbesondere an Pflegefachpersonen, die für die Begleitung von fachfremden Pflegenden (wie pflegende An- und Zugehörige, angestellte Pflegehilfspersonen) in der häuslichen Pflege verantwortlich sind, richtet. Die Handlungsempfehlung „Begleitung fachfremder Pflegender in der ambulanten Versorgung“ steht als Download zur Verfügung.

BERLIN - Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflegeunternehmer/innen im DBfK beschäftigte sich ausführlich mit der Thematik, in welcher Art und Weise Pflegehandlungen von Pflegefachpersonen an fachfremde Personen unter Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung übertragen werden können. Entstanden ist eine Handlungsempfehlung, die sich an Pflegeunternehmer/innen und insbesondere an Pflegefachpersonen, die für die Begleitung von fachfremden Pflegenden (wie pflegende An- und Zugehörige, angestellte Pflegehilfspersonen) in der häuslichen Pflege verantwortlich sind, richtet. Die Handlungsempfehlung „Begleitung fachfremder Pflegender in der ambulanten Versorgung“ steht als Download zur Verfügung.

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