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MÜNCHEN - Die neuen Allgemeinverfügungen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind am 25. Mai 2020 in Kraft getreten. 

Alle weiteren Informationen gibt es hier.

MÜNCHEN - Die Frist zur Beantragung des Corona-Pflegebonus Bayern ist um einen Monat auf den 30. Juni 2020 verlängert worden. Das Bayerische Kabinett hat als Zeichen der Anerkennung den einmaligen Bonus in Höhe von 500 Euro beschlossen. Alle weiteren Infos und das Online-Antragsformular gibt es auf den Seiten des Landesamtes für Pflege

BERLIN - Auf der Website des Projektbüros SIS erklären drei kurze Videos das Strukturmodell: Sie nennen sich "Die Neuausrichtung der Pflege und das Strukturmodell" (Länge: 2 Minuten), "Dokumentieren mit dem Strukturmodell – das Konzept für die Langzeitpflege" (Länge: 1 Minute) und "Die neue Pflegeausbildung und das Strukturmodell" (Länge: 1 Minute).

Die Filme können im Rahmen von Informationsveranstaltungen, Gremien, Lehrveranstaltungen oder in den Berufsfachschulen zum Einsatz kommen und sind unter dem Link https://www.ein-step.de/filme/ abzurufen.

 

 

BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat mit Hinweisen des Bundesministeriums für Gesundheit FAQ - Fragen und Antworten zur Umsetzung der Kostenerstattungs-Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 150 Absatz 3 SGB XI zum Ausgleich der SARS-CoV-2 bedingten finanziellen Belastungen der Pflegeeinrichtungen erstellt und am 30. April 2020 veröffentlicht. Die korrigierte Fassung der FAQ-Übersicht mit Stand vom 04. Mai 2020 steht hier zum Download bereit.

ESSEN / KÖLN - Der DBfK Nordwest hat für alle DBfK-Mitgliedseinrichtungen eine Kooperation mit der BfS Service GmbH zum Online-Factoring abgeschlossen. Die Konditionen und weitere Informationen finden Sie unter www.dbfk-unternehmer.de/mitgliedervorteile.

BERLIN - Der DBfK konnte neue Vergütungen für Pflegekurse / individuelle häusliche Schulungen gemäß § 45 SGB XI mit der BARMER und der Techniker Krankenkasse (TK) vereinbaren. Die neuen Vergütungen gelten ab dem 01. Mai 2020. Die Vergütungsvereinbarungen für DBfK-Mitgliedseinrichtungen ab sofort im geschützten Downloadbereich abrufbar. Eine Übersicht der Rahmenverträge gemäß § 45 SGB XI finden Sie auf www.dbfk-unternehmer.de/45

BERLIN - In der praktischen Umsetzung der durch das Pflege-Personal-Stärkungsgesetz (PpSG) eingeführten Fördermaßnahmen für Pflegeeinrichtungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gemäß § 8 Abs. 7 SGB XI und für die Digitalisierung im stationären und ambulanten Einrichtungen gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI sind in den ersten Monaten Unklarheiten und Klärungsbedarfe aufgetreten. Vor diesem Hintergrund haben die Leistungserbringerverbände und die Kostenträger auf Bundesebene mit dem Bundesgesundheitsministerium Orientierungshilfen / FAQ erarbeitet. Die beiden Orientierungshilfen stehen unter www.dbfk-unternehmer.de/foerderrichtlinien zum Download bereit.

 

NORDWEST - Ab sofort stehen für die Pflegeeinrichtungen (ambulante Pflegedienste / Tagespflegeeinrichtungen) im DBfK Nordwest, neben der Sonderseite www.dbfk-unternehmer.de/corona, in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein auch länderspezifische Sonderseiten mit allen Informationen, Sonderregelungen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung:
Bayern - www.dbfk-unternehmer.de/corona/bayern < neu seit 15.04.2020
Bremen
www.dbfk-unternehmer.de/corona/bremen  < neu seit 11.04.2020
Niedersachsen - www.dbfk-unternehmer.de/corona/niedersachsen 
Nordrhein-Westfalenwww.dbfk-unternehmer.de/corona/nordrhein-westfalen   
Schleswig-Holstein - www.dbfk-unternehmer.de/corona/schleswig-holstein

MÜNCHEN - Um weiterhin täglich pendeln zu können, müssen Arbeitskräfte aus dem Gesundheitsbereich, ab dem kommenden Dienstag, 14.04.2020, an der deutsch/tschechischen Grenze eine Pendlerbescheinigung des deutschen Arbeitgebers sowie eine Verbalnote der Deutschen Botschaft Prag als Nachweis zu den Gesundheitsstandards und ggf. zum Status ihres Arbeitgebers vorlegen. Dieser Nachweis wird direkt über den Arbeitgeber ausgestellt, der sich wiederum mit einer Selbsterklärung an die Deutsche Botschaft Prag wenden muss, um sich dort in eine Liste eintragen zu lassen. Diese Erklärung muss der Arbeitgeber als pdf-Dokument an die Deutsche Botschaft Prag an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden. Die Liste wird täglich aktualisiert und liegt zur Kontrolle der Pendler an den Grenzübergängen aus. Aktuelle Infos: hier

 

MÜNCHEN - Mitarbeiter/innen der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen einschließlich ambulanter Pflegedienste bekommen ab sofort kostenloses Essen und erhalten einen Zuschuss zur Verpflegung in Höhe von 6,50 Euro. Betroffene Einrichtungen sollen Anträge beim Landesamt für Finanzen einreichen. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderfonds #Corona-Pandemie. Der Freistaat übernimmt dabei in Form einer Erstattungspauschale von 6,50 Euro pro Tag für jede/n Mitarbeiter/in Kosten für die Verpflegung. Alle aktuellen Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.

MÜNCHEN - Das Bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium hat aufgrund der starken Zunahme von Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus Handlungsanweisungen für Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe (gemeinschaftliches Wohnen) veröffentlicht: Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, von stationären Einrichtungen für Menschen mit Mehrfachbehinderung und Pflegebedarf sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe seien eine besonders verletzliche Gruppe; ihr Risiko für einen schweren, auch tödlichen Verlauf der Erkrankung sei hoch, heißt es. Und weiter:" Jede Pflegeeinrichtung sollte einen Pandemiebeauftragten benennen, der bei einem Infektionsgeschehen alle Maßnahmen koordiniert und Ansprechpartner für die Behörden ist." Die wichtigsten Informationen zum Download

BERLIN - Der Bund und die Länder haben finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen sowie für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe auf den Weg gebracht. Die Informationen und Anträge zu den jeweiligen Soforthilfen in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten:
Bayern -  www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ 
Bremen - www.bab-bremen.de/bab/corona-soforthilfe.html
Hamburg - www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen 
Niedersachsen - www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedersachsen-Soforthilfe-Corona/index.jsp 
Nordrhein-Westfalen - www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 
Schleswig-Holstein - www.ib-sh.de/aktuelles/news/aktuelle-meldung/antrag-auf-gewaehrung-einer-soforthilfe/

BERLIN - Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) hat in einem Sondertipp zur Benutzung von Masken bei Lieferengpässen Stellung genommen - den Tipp finden Sie auf der Internetseite der DGKH - https://www.krankenhaushygiene.de/informationen/760 > aktualisierter Link <

BERLIN - Wir stehen voraussichtlich noch am Beginn der CoViD-Krise, die das deutsche Gesundheitssystem vor enorme Anforderungen stellen und einer gefährlichen Belastungsprobe unterziehen wird. Ganz besonders wichtig: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor Ort Kranke und Pflegebedürftige betreuen, müssen maximal geschützt werden, damit sie gesund bleiben und die Versorgung aufrechterhalten können. In der Langzeitpflege scheint der Nachschub an Schutzausrüstung bislang nicht gut zu klappen.

Immer verzweifelter suchen ambulante Pflegedienste und Pflegeheime nach Schutzausrüstung für ihre Mitarbeitenden und die von ihnen betreuten Menschen. Hilfe scheint nicht in Sicht, denn es gibt Schwierigkeiten bei der Beschaffung und der Verteilung. Der Schwerpunkt des Nachschubs für Schutzausrüstung lag offenbar bisher bei den Krankenhäusern und Arztpraxen. Dort wo potentielle Krankenhausfälle verhindert werden können - in der ambulanten und stationären Langzeitpflege - lässt man die Pflegenden allein und ohne ausreichende Schutzausstattung. Ein Teil der Schwierigkeiten, die jetzt aller Voraussicht nach auf das Gesundheitswesen zukommen, ist hausgemacht und von den derzeitigen Entscheidungsträgern zu verantworten.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert die Landesregierungen auf, die für das Koordinieren der Versorgung der Langzeitpflegeeinrichtungen zuständigen Stellen so auszustatten, dass sie ihrem Auftrag nachkommen können. Die Pflegenden müssen in Situationen, in denen eine spezifische persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, diese auch zur Verfügung haben. Am Schutz derjenigen, die vor Ort die Pflege der CoViD-Infizierten und und -Erkrankten sicherstellen und damit einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, dürfen keinerlei Abstriche gemacht werden. Eine verlässliche und sichere Pflege zu gewährleisten ist nicht allein das Problem der Pflegedienste und Pflegeheime und der dort arbeitenden Menschen, sondern durchaus auch der Landesbehörden und der Pflege- und Krankenkassen.

Hier ist konzertiertes Handeln erforderlich! Und zwar jetzt!

Pressemitteilung des DBfK Bundesverband

BERLIN - In einem Gespräch zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den Pflegeverbänden wurden heute folgende Festlegungen getroffen:

Zur Herabsetzung des Infektionsrisikos der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten und zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekräfte werden folgende Festlegungen getroffen.

Qualitätsprüfungen
Qualitätsprüfungen werden ab sofort zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Über eine ggf. notwendig werdende Verlängerung wird rechtzeitig entschieden. Anlassprüfungen sollten weiter durchgeführt werden; die Pflegekassen, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste prüfen dabei im Einzelfall die Notwendigkeit einer Begehung/Prüfung in der Einrichtung unter Berücksichtigung der aktuellen Lage. Die Indikatorenerhebung durch die vollstationären Einrichtungen (derzeit Erprobungsphase) wird ebenfalls ausgesetzt.

Begutachtung
Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen anstelle von körperlichen Untersuchungen in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim in einer Kombination von Aktenlage und strukturiertem Interview (telefonisch oder digital) mit dem Pflegebedürftigen, einer Pflegeperson oder Pflegekraft und ggf. dem rechtlichem Betreuer.
Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung (25 Arbeitstage) wird zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Für die Leistungsgewährung sind wie bisher der Tag der Antragstellung und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen entscheidend. Für Dringlichkeitsfälle wird der Spitzenverband Bund der Pflegekassen ermächtigt, bundesweit einheitlichen Kriterien für das Vorliegen eines besonders dringlichen Entscheidungsbedarfs festzulegen. Wiederholungsbegutachtungen finden nicht statt.

Nutzung von ggf. frei werdenden Ressourcen der MDK für die pflegerische Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt ausdrücklich, dass die Medizinischen Dienste und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung bereit sind, freies ärztliches und pflegerisches Personal ohne Kosten-/Aufwandsersatz an Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Gesundheitsämter abzustellen. Zur konkreten Umsetzung sollen die Medizinischen Dienste Vereinbarungen mit den Bundesländern treffen.

Beratungsbesuche
Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vorgeschriebenen Beratungsbesuche zu verzichten, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Die Pflegekassen verzichten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche. Auch eine rückwirkende Kürzung oder Entziehung soll ausgeschlossen werden. Dabei bleibt aber der Anspruch der Pflegebedürftigen auf einen Beratungsbesuch unverändert, einem entsprechenden Bedarf ist weiter grundsätzliche Rechnung zu tragen. Als Alternative kommen telefonische und digitale Beratungen in Betracht.

Sicherstellung der pflegerischen Versorgung / Anzeigepflicht gegenüber Pflegekassen
Anzeigepflicht für die Pflegeeinrichtungen gegenüber den Pflegekassen bei einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leistungserbringung infolge der Covid-19-Epidemie. Es genügt die Anzeige an eine als Partei des Versorgungsvertrages beteiligte Pflegekasse. In Abstimmung mit den weiteren hierbei zuständigen Stellen haben die Pflegekassen zusammen mit der Pflegeeinrichtung zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung die erforderlichen Maßnahmen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei sind zum flexiblen Einsatz des Pflegepersonals (z.B. aus der Tagespflege) in anderen Versorgungsbereichen alle bestehenden Instrumente und Mittel zu nutzen und unbürokratisch einzusetzen.

Unterschreiten der vereinbarten Personalausstattung in stationären Pflegeeinrichtungen / Aussetzen von Vergütungskürzungsverfahren
Die bei Unterschreiten der vereinbarten Personalausstattung gesetzlich vorgesehenen Vergütungskürzungsverfahren werden ausgesetzt.

Finanzierung von Corona-bedingten außerordentlichen Aufwendungen sowie Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, z.B. für Schutzausrüstung (Masken, Schutzkittel, Desinfektionsmittel) als auch für zusätzliches Personal und Schwankungen bei der Inanspruchnahme
Es wird ein zeitlich begrenzter unbürokratischer Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen für durch Corona-bedingte außerordentlichen Aufwendungen oder Mindereinnahmen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen durch rasche gesetzliche Maßnahmen eingeführt.

Festlegungen vom 19.03.2020 als Download

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