BERLIN – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hat die Richtlinien zur außerklinischen Intensivpflege (AKI‑RL) und zur häuslichen Krankenpflege (HKP‑RL) aktualisiert und in den gültigen Fassungen veröffentlicht. Beide Richtlinien sind für die ambulant‑pflegerische Versorgung maßgeblich und enthalten Änderungen sowie Übergangsregelungen.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine geänderte AKI‑Richtlinie mit einer neuen Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung für beatmete oder tracheotomierte Patient:innen. Für bestimmte Bestandsfälle gilt weiterhin eine dauerhafte erleichterte Regelung.
Die HKP‑Richtlinie wurde am 15. Mai 2025 geändert; die neue Fassung trat am 5. August 2025 in Kraft.
Die aktuellen Richtlinien finden Sie immer bei uns: www.dbfk-unternehmer.de/gba