BERLIN - Die Pflegeversicherung braucht eine Reform – aber nicht auf Kosten einer verlässlichen pflegerischen Versorgung. Der aktuelle Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) enthält aus Sicht des DBfK Regelungen, die erhebliche Auswirkungen auf Pflegebedürftige, Pflegefachpersonen und Pflegeeinrichtungen haben können.
Besonders kritisch sind unter anderem die geplanten Eingriffe in die Tariftreueregelungen, Veränderungen bei der Pflegebegutachtung und deren mögliche Auswirkungen auf die Personalausstattung sowie Veränderungen bei Beratungs- und Unterstützungsangeboten in der häuslichen Pflege.
Für ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und Pflegeberatungsunternehmen sind viele der geplanten Regelungen unmittelbar relevant. Der DBfK bringt deshalb konkrete Änderungsvorschläge in das weitere Gesetzgebungsverfahren ein.
Unsere Botschaft ist klar: Pflege ist kein Sparschwein – Pflege sichert Versorgung!
Auf der zentralen Aktionsseite informiert der DBfK über den aktuellen Stand des PNOG, unsere Forderungen und die Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden.
→ Alle Informationen und Forderungen: „Pflege ist kein Sparschwein – Pflege sichert Versorgung!“
BERLIN – Der DBfK hat seine Posterreihe erweitert: Ab sofort steht ein neues Poster zu den seit dem 1. Juli 2026 geltenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege (QPR ambulant) zur Verfügung.
Das Poster stellt die Qualitätsbereiche und Prüfkriterien übersichtlich und praxisnah dar. Es dient ambulanten Pflegediensten als schnelle Orientierung im Arbeitsalltag und unterstützt Pflegefachpersonen sowie Leitungskräfte dabei, die Anforderungen der aktuellen Qualitätsprüfungen im Blick zu behalten.
Poster-Download: www.dbfk-unternehmer.de/poster
BERLIN - Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene haben am 2. April 2026 das aktualisierte Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI veröffentlicht.
Das Rundschreiben ist das zentrale Auslegungs- und Anwendungsdokument für die soziale Pflegeversicherung und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Mit der neuen Fassung wird die Rechtslage zum Stand 01. Januar 2026 abgebildet und insbesondere das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) umfassend eingearbeitet.
Das vollständige Rundschreiben steht unter www.dbfk-unternehmer.de/leistungsrechtliches-rundschreiben zum Download bereit.
BERLIN - Der DBfK hat seine Posterreihe weiterentwickelt - ab sofort stehen nun zwei Poster zu den Expertenstandards zur Verfügung:
Poster I: Dekubitusprophylaxe, Sturzprophylaxe, Kontinenzförderung, Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden, Schmerzmanagement, Ernährungsmanagement
Poster II: Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz, Erhaltung und Förderung der Hautintegrität, Förderung der Mundgesundheit, Erhaltung und Förderung der Mobilität, Entlassungsmanagement
Poster-Download: www.dbfk-unternehmer.de/poster. Die Poster auf der ALTENPFLEGE 2026 vom 21. bis 23. April 2026 in der Messe Essen am DBfK-Stand (Halle 7 | Stand 7-635) vorgestellt und ausgegeben.
BERLIN - Der DBfK stellt das überarbeitete DBfK-Poster zu den Leistungen Pflegeversicherungen (ab 01. Januar 2026) unter www.dbfk-unternehmer.de/pflegeversicherung zum Download zur Verfügung. Die Informationen des Posters stehen dort auch als Infoblatt im DIN A4-Format zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Leistungsrechner Pflegeversicherung entsprechend aktualisiert: www.dbfk-unternehmer.de/leistungsrechner-pflegeversicherung.