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anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

 

Vergütungen | anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI

Die Pflegekassen veröffentlichen jährlich die Vergütungen für die Durchführung von Beratungseinsätzen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI durch anerkannte Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 7 SGB XI


2026

Bundesland Vergütung Hinweise Hinweise DTA-Abrechnung
Bayern 6,06 € je angefangene 5 Minuten / max. 75 Minuten  
Bremen 72,10 €
66,00 €
Beratung in der Häuslichkeit
Beratung per Videokonferenz
Pos. 090811
Pos. 090812
Hamburg 74,15 €    
Niedersachsen 72,91 € zzgl. Wegevergütung AC/TK 39 07 P01
Pos. 09 01 0 020
Nordrhein-Westfalen 82,13 €    
Sachsen 60,20 €
51,59 €
Beratung in der Häuslichkeit
Beratung per Videokonferenz
 
Sachsen-Anhalt

 

 

Thüringen 53,34 €
26,67 €
Beratung in der Häuslichkeit
Beratung per Videokonferenz
 
Schleswig-Holstein


75,84 €
70,42 €


Beratung in der Häuslichkeit
Beratung per Videokonferenz

AC/TK 39 11 000
Pos. 090811
Pos. 090812

 

Den Antrag auf Anerkennung als Beratungsstelle gem. § 37 Abs.7 SGB XI (Strukturerhebungsbogen) reichen Sie bei der regional für Sie zuständigen Pflegekasse ein, die Zuständigkeiten finden Sie unter: 

https://dbfk-unternehmer.de/download/sgb-xi/arbeitsteilung-der-landesverbaende-der-pflegekassen

Stand: 01. Juni 2025

Anerkennungskriterien für neutrale und unabhängige Beratungsstellen zur Durchführung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Niedersachsen

Stand: 01. Juni 2025

 

 
 
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