Die Änderungen durch das NachweisG 08.2022 sind noch nicht eingearbeitet.
DBfK Nordwest
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Bitte die Anwendunghinweise beachten!
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Stand 5/22
5. Pflegearbeitsbedingungenverordnung am 01.Mai 2022 in Kraft getreten
ab 01.01.2023: Verdienstgrenze für Midijobs auf 2.000 € angehoben
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