BERLIN - Seit dem 1. September 2026 gelten neue Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen. Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien auf Grundlage des neuen § 17a Abs. 1 SGB XI am 6. Juli 2026 beschlossen.
Pflegefachpersonen können weiterhin nach § 40 Abs. 6 SGB XI bestimmte Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel empfehlen. Neu geregelt sind insbesondere die einbezogenen Hilfs- und Pflegehilfsmittel, die Anforderungen an die Eignung der empfehlenden Pflegefachpersonen - gestaffelt nach Qualifikationsniveau - sowie das Verfahren der Empfehlung.
Bei einer richtlinienkonformen Empfehlung wird die Erforderlichkeit bzw. Notwendigkeit der Versorgung grundsätzlich vermutet. Eine zusätzliche ärztliche Verordnung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Kranken- bzw. Pflegekasse prüft weiterhin die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Wir haben unsere Themenseite Hilfsmittelempfehlung aktualisiert. Dort stehen die neue Richtlinie sowie das dazugehörige aktuelle Formular für die Empfehlung nach § 40 Abs. 6 SGB XI zum Download bereit.

