BERLIN - Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege hat am 31. Oktober 2025 die Übersicht zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern veröffentlicht.
Mit dieser Veröffentlichung wurden auch die neuen regional üblichen Entlohnungsniveaus und neue regional üblichen Niveaus der pflegetypischen Zuschläge veröffentlicht.
Für Anwender des regional üblichen Entgeltniveaus (RüE) sind diese ab dem 01. Januar 2026 verbindlich anzuwenden.
Die Veröffentlichung stellen wir unter www.dbfk-unternehmer.de/tariftreuerichtlinien zum Download zur Verfügung.

