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Arbeitsrecht

Archiv (26)

Die Änderungen durch das NachweisG 08.2022 sind noch nicht eingearbeitet.

DBfK Nordwest

DBfK Nordwest
Bitte die Anwendunghinweise beachten!

DBfK Nordwest
Bitte die Anwendungshinweise beachten!

DBfK Nordwest
Bitte die Anwendungshinweise beachten!

DBfK Südost

Die 6. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (6. PflegeArbbV)  tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.

ab 01.01.2024: Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte  auf 538 € angehoben

 
 
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