BERLIN - Der GKV-Spitzenverband hat heute Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung der Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI veröffentlicht - diese sind in unserem Downloadbereich verfügbar.

Beachten: Die Frist für die Anträge für die Ergänzungshilfen für die Monate Oktober 2022 bis Februar 2023 endet grundsätzlich am 22. März 2023.

 
 

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