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Anlage 1 | Vergütungsvereinbarungen

Ab 2023 werden sukzessive HKP-Vergütungsvereinbarungen (Anlage 1) zu den einzelnen Tariftreue-Varianten eingeführt. Es gilt die für den Pflegedienst bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) gemeldete Tariftreue-Variante.

Sofern für die von Ihnen gewählte Tariftreue-Variante noch keine eigene Vergütungsvereinbarung vorliegt, gilt die seit dem 01. September 2022 geltende HKP-Vergütungsvereinbarung fort.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen ACTK (Tarifkennzeichen) der einzelnen Vergütungsvereinbarungen und verwenden Sie diese entsprechend bei der Abrechnung.

seit dem 01.09.2022

gültig vom 01.09. bis zum 31.12.2022

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die Preislistenummern (ACTK) des DBfK gemäß Anlage 1b anzuwenden.

Stand: 29. Juli 2022

gültig ab dem 01.05.2021

regional übliches Entgeltniveau

gültig vom 01.04. bis zum 31.12.2023

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Anwendung des regional üblichen Entgeltniveaus gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 21. März 2023

Tarifanlehnung

gültig vom 01.04. bis zum 31.12.2023

Gilt nur für Pflegedienste die bei der Daten-Clearing-Stelle (DCS) die Tarifanlehnung an den AVR DD (Diakonie Deutschland) gemeldet haben.

Bei der Abrechnung im Rahmen des Datenträgeraustauschs (DTA) sind die in der Vergütungsvereinbarung genannten Tarifkennzeichen (ACTK) anzuwenden.

Stand: 21. März 2023

... Vergütungsvereinbarungen für weitere Tarifanlehnungen (u.a. AVR Caritas, TVöD, ...) folgen sukzessive ...