DAK
Ausnahmeregelungen während der Corona-Pandemie
Bis auf Widerruf gilt folgende Verfahrensweise für Häusliche Schulungen im Rahmen § 45 SGB XI: Wünschen der Versicherte oder seine Angehörigen ausdrücklich eine individuelle Beratung/Schulung gemäß § 45 SGB XI, so kann diese telefonisch erfolgen. Sie sollte, wie bisher, nach einem festen Schema ablaufen und sich auf die Notwendigkeiten zur Bewältigung der akuten Situation sowie der Sicherstellung der Versorgung im häuslichen Umfeld fokussieren. Der Umfang darf max. 8 UE betragen á 30 min - 60min. Die Erbringung an mehreren Tagen ist möglich. Maximal werden 240 min vergütet. Die Vergütung von Fahrkosten und Anfahrtspauschale entfällt bei telefonischen Beratungen. Für die Abrechnung der Leistung reicht die schriftliche Bestätigung des Dienstleisters über die Erbringung dieser Leistung.
Stand: Oktober 2022
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Stand: Oktober 2019
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