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BARMER

Ausnahmeregelungen während der Corona-Pandemie

Aufgrund der Corona-Pandemie können die vertraglich vereinbarten Leistungen gem. § 45 SGB XI – befristet bis zum 30.06.2021 – auch als Videokonferenz, Videocall oder telefonische Beratung stattfinden. Eine Verlängerung kann bei weiterem Bestehen der Corona-Pandemie erfolgen. Im Vordergrund steht die Unterstützung der pflegenden Angehörigen bei gleichzeitiger Sicherstellung des häuslichen Verbleibs der Pflegebedürftigen.

weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument

Archiv (10)

befristet bis 30.06.2021

vom 01. Juli 2018
gültig ab 01. Mai 2020

gültig seit 01. Juli 2018