News - Nordrhein-Westfalen

Neue HKP-Vergütungen in Nordrhein-Westfalen

ESSEN - Die Verbände der Vertragsarbeitsgemeinschaft der Verbände privater Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen (VAG NW) konnten sich mit nachfolgenden Krankenkassen/-verbänden auf neue Vergütungen für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege einigen. Die Vergütungen gelten für den Leistungszeitraum 01.01.-31.12.2013:

  • AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, IKK classic, Knappschaft, LKK NRW
  • Verband der Ersatzkassen Nordhrein-Westfalen
  • Arbeitsgemeinschaft rheinischer Betriebskrankenkassen (ARB)
  • Betriebskrankenkassenarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen (BAN)

Den DBfK-Mitgliedsbetrieben werden die für ihre Region gültigen Vergütungsvereinbarungen zugesandt. Die Vereinbarungen können auch im Downloadbereich abgerufen werden.

Behandlungspflege für sonstige Kräfte / APH in NRW

ESSEN - Der DBfK Nordwest e.V. bietet in Kooperation mit der BaWiG Essen Schulungsmaßnahmen zur Qualifizierten Pflegehilfe in NRW an. Diese Maßnahmen befähigen Altenpflegehelfer bzw. sonstige geeignete Kräfte (mit 2-jähriger Berufserfahrung in Pflege) Leistungen der Behandlungspflege der LG1 und LG2 (gem. § 17 der HKP-Rahmenverträge) zu erbringen. Nächster Schulungsbeginn: 05. März 2013 in Essen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Zeitvergütung nach dem PNG in NRW - Angebote der Pflegekassen nicht annehmen!

ESSEN - Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen versendet zurzeit an alle Pflegedienste im Land einseitige Angebote für eine Zeitvergütung im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG). Die Verbände der Leistungsanbieter in Nordrhein-Westfalen, so auch der DBfK Nordwest, raten davon ab, auf diese Angebote der Pflegekassen einzugehen! 
Anfang der nächsten Woche werden die Verbände der Pflegedienste in Nordrhein-Westfalens ein gemeinsames Schreiben an alle Pflegedienste versenden, das ausführlich über den Verhandlungsstand zum Thema Zeitvergütung auf Landesebene sowie über das weitere Vorgehen informiert. 

Refinanzierung der Umlage in der Altenpflegeausbildung für 2013 beschlossen

ESSEN - Die Grundsatzausschüsse für die ambulante Pflege und die teilstationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen haben die Refinanzierungsbeträge für die Umlage in der Altenpflegeausbildung für 2013 beschlossen:
Ambulante Pflegedienste: 0,00300 € / Punkt
Tagespflege: 1,17 € / Berechnungstag
Voraussetzungen für die Abrechnung der Refinanzierungsbeträge sind einerseits die Umlagepflicht der Pflegeeinrichtung gemäß § 2 der Altenausbildungsausgleichsverordnung (AltPflAusglVO) sowie andererseits eine gültige Vergütungsvereinbarung mit der Möglichkeit zur Berechnung des Refinanzierungsbetrages.

Altenpflegeumlage NRW - Berechnungshilfe SV-Beiträge von Ausbildungsvergütungen

ESSEN - Der DBfK Nordwest stellt seinen Mitgliedsbetrieben in NRW eine Berechnungshilfe für SV-Beiträge (Jahr 2012) von Ausbildungsvergütungen im Rahmen der Altenpflegeumlage zur Verfügung.

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